{"id":135,"date":"2013-12-03T23:46:07","date_gmt":"2013-12-03T21:46:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.roessler-gmbh.de\/wordpress\/?page_id=135"},"modified":"2024-04-11T13:37:04","modified_gmt":"2024-04-11T11:37:04","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.roessler-gmbh.de\/?page_id=135","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div>\n<h1 style=\"text-align: center;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<\/div>\n<p style=\"text-align: center;\">\n<p style=\"text-align: center;\">Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegen\u00fcber Unternehmern<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltung<\/strong><br \/>\n(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eBesteller\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br \/>\n(2) Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n(1) Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.<br \/>\n(2) Der Besteller kann aus dem Sortiment des Verk\u00e4ufers Produkte ausw\u00e4hlen und diese \u00fcber den Button, in den Warenkorb legen\u201c in einem so genannten Warenkorb sammeln. \u00dcber den Button \u201eBestellung abschicken\u201c gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit \u00e4ndern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und \u00fcbermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button \u201eAGB akzeptieren\u201c diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.<br \/>\n(3) Der Verk\u00e4ufer schickt daraufhin dem Besteller eine automatische Empfangsbest\u00e4tigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgef\u00fchrt wird und die der Besteller \u00fcber die Funktion \u201eDrucken\u201c ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbest\u00e4tigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers beim Verk\u00e4ufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerkl\u00e4rung durch den Verk\u00e4ufer,<br \/>\ndie mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbest\u00e4tigung) versandt wird oder durch Versendung der Ware zustande.<br \/>\n(4) Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und Besteller ist der nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<br \/>\n(5) Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers nicht berechtigt, hiervon abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen.<br \/>\n(6) Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie<br \/>\nsind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Preise und Zahlung<\/strong><br \/>\n(1) Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr-oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, der\u00a0 gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<br \/>\n(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<br \/>\n(3) Rechnungsbetr\u00e4ge sind ohne jeden Abzug sofort f\u00e4llig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Leistet der Besteller bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n(4) Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<br \/>\n(5) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung und Lieferzeit<\/strong><br \/>\n(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.<br \/>\n(2) Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<br \/>\n(3) Der Verk\u00e4ufer kann \u2013unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Bestellers \u2013vom Besteller eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.<br \/>\n(4) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu<br \/>\nvertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\n(5) Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn<br \/>\n\u2022 die Teillieferung f\u00fcr den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,<br \/>\n\u2022 die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und<br \/>\n\u2022 dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<br \/>\n(6) Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><br \/>\n(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Verk\u00e4ufers, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verk\u00e4ufer auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<br \/>\n(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n(3) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Besteller angezeigt hat.<br \/>\n(4) Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Besteller. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten [0,25]% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<br \/>\n(5) Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><br \/>\n(1) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.<br \/>\n(2) Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren,<br \/>\nals vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel f\u00fcr den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<br \/>\n(3) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<br \/>\n(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Besteller unter den in \u00a7 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<br \/>\n(5) Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.<br \/>\n(6) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Besteller ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<br \/>\n(7) Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/strong><br \/>\n(1) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7 8 eingeschr\u00e4nkt.<br \/>\n(2) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von M\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<br \/>\n(3) Soweit der Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df \u00a7 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<br \/>\n(4) Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von EUR 50.0000 je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<br \/>\n(5) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n(6) Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/>\n(7) Die Einschr\u00e4nkungen dieses \u00a7 7 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n(2) Der Besteller tritt im Voraus an den Verk\u00e4ufer alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Ware oder sonstigen Gesch\u00e4ften mit der Ware sicherungshalber ab. Der Besteller nimmt diese Abtretung an. Wird die Ware zusammen mit anderer Ware verkauft, gilt die Abtretung der Forderung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware. Der Besteller ist zum Verkauf der Ware und zur Einziehung der abgetretenen Forderung erm\u00e4chtigt. Der Verk\u00e4ufer wird die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Solange die Forderungen des Verk\u00e4ufers nicht erf\u00fcllt sind, hat der Besteller die eingezogenen Betr\u00e4ge gesondert aufzubewahren und an den Verk\u00e4ufer abzuf\u00fchren. Auf Verlangen hat der Besteller die Forderungsh\u00f6he bekanntzugeben, den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen und die notwendigen Unterlagen an den Verk\u00e4ufer herauszugeben.<br \/>\n(3) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verk\u00e4ufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br \/>\n(4) Auf Verlangen des Bestellers gibt der Verk\u00e4ufer voll gezahltes Sicherungsgut nach seiner Wahl frei, wenn der Wert der gegebenen Sicherheiten die Forderungen des Verk\u00e4ufers um mehr als 10 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n(1) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung<br \/>\nzwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Besteller nach Wahl des Verk\u00e4ufers sein Sitz oder der Sitz des Bestellers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist in diesen F\u00e4llen jedoch sein Sitz ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<br \/>\n(2) Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Besteller unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<br \/>\n(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<br \/>\nHinweis:<br \/>\nDer Besteller nimmt davon Kenntnis, dass der Verk\u00e4ufer Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Stand April 2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegen\u00fcber Unternehmern \u00a7 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. 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